Vereinbarung SSL Verschlüsselung DSGVO

SSL Verschlüsselung DSGVO

Haben Sie Probleme mit Euroweb Internet GmbH, United Media AG, Madsack OnlineService GmbH & Co. KG, Leipziger Volkszeitung OnlineService (LVZ OnlineService), Dresdner Neueste Nachrichten OnlineService (DNN OnlineService), Stuttgarter Zeitung OnlineService (SZ OnlineService), WN OnlineService GmbH & Co. KG, WAZ OnlineService, Westfalen-Blatt OnlineService (WB OnlineService)? Dann melden Sie sich unverbindlich bei mir. In einer kostenlosen Erstberatung zeige ich Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf.

Haben Sie eine Homepage? Wurde Ihnen eine kostenlose ssl-basics-Verschlüsselung angeboten, die sich hinterher als teure Vertragsverlängerung entpuppte?

Kontaktieren Sie mich! Ich helfe Geschädigten in Gevelsberg und bundesweit, sich gegen diese Form der Abzocke zu wehren.

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Zusätzliche Vereinbarung über SSL-Basic: Vorsicht vor Vertragsverlängerungen!

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Gesetzgeber die Rechte von Internetusern gestärkt. Das geht für Betreiber von Homepages mit einem Mehraufwand einher. Sie müssen zum Beispiel sicherstellen, dass kein Dritter an sensible Daten gelangt. Ein wichtiger Baustein ist die Verschlüsselung des Datenaustausches zwischen Webbrowser und Webserver. Die Verschlüsselungstechnik SSL-Basic, die inzwischen auch unter der Bezeichnung TLS bekannt ist, garantiert einen sicheren Datentransfer. Sie schützt unter anderem den Datenverkehr im Rahmen von Kontaktformularen. Als Betreiber einer Website sollten Sie diese Verschlüsselungstechnologie nutzen. Aber Achtung: Einige Anbieter von Internet-Dienstleistungen locken in Gevelsberg und bundesweit mit einer (vermeintlich) kostenlosen Verschlüsselung, die tatsächlich eine zusätzliche Vereinbarung zu einem bestehenden Systemvertrag mit erheblichen Mehrkosten bedeuten soll. Für das SSL-Basic bezahlen Sie zwar nichts, dafür verlängert sich Ihr Basisvertrag um bis zu 48 Monate. Diese nachträgliche Vereinbarung kann unerwünschte Mehrkosten von mehreren Tausend Euro verursachen.

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Vertrags- und Internetrecht

Verschlüsselung mit SSL-Basic dringend empfehlenswert

Betreiber von Homepages sollten grundsätzlich ein Interesse daran haben, Daten ihrer Seitenbesucher zu verschlüsseln. Viele potenziellen Kunden achten auf Datensicherheit, eine umfassende Verschlüsselung des Datenaustausches ist im E-Commerce ein Muss. Darüber hinaus verpflichtet der Gesetzgeber in vielen Fällen zu dieser Art des Datenschutzes. Wenn Sie diese in der DSGVO festgehaltene Pflicht in Gevelsberg oder bundesweit ignorieren, droht Ihnen von zwei Seiten Ungemach: Erstens können die Behörden ein Bußgeld aussprechen. Zweitens können Dritte eine Abmahnung formulieren oder Schadensersatz fordern. Dieses Vorgehen ist verbreitet, einige Abmahnanwälte verdienen damit viel Geld. Für Betroffene handelt es sich um ein immenses finanzielles Risiko. Entgehen Sie dieser Gefahr mit einer Verschlüsselung durch SSL-Basic! Lassen Sie sich jedoch nicht von Ihrem Internetanbieter in Gevelsberg oder bundesweit mit einer zusätzlichen Vereinbarung über den Tisch ziehen!

Kostenlose Vereinbarung über SSL-Basic führt zu längerer Vertragslaufzeit

Die Anbieter von Internet-Systemverträgen für Webhosting und die Erstellung sowie Betreuung von Homepages sehen sich mit einem harten Konkurrenzkampf konfrontiert: Manche Unternehmen in Düsseldorf und bundesweit greifen deshalb zu fragwürdigen oder rechtswidrigen Methoden, um Einnahmen zu sichern. Ein zunehmend beliebtes Mittel sind angeblich gebührenfreie Leistungen, die aber formal eine Ergänzung zur grundlegenden Vereinbarung darstellen sollen. Ein Kunde hat zum Beispiel einen vierjährigen Vertrag für die Pflege der Homepage abgeschlossen, kurz vor Ablauf des Vertrags offeriert der Dienstleister eine kostenlose Verschlüsselung mit SSL-Basic. Viele Empfänger freuen sich und stimmen der Integration von SSL-Basic zu. Sie übersehen die kaum wahrnehmbare Folge dieser zusätzlichen Vereinbarung: Sie binden sich weitere vier Jahre an den Anbieter. Die Unternehmen verstecken diesen Hinweis geschickt. Die Konsequenz ist fatal. Eine Vereinbarung über die kostenlose Verschlüsselung mit SSL-Basic bürdet Kunden die Kosten des Ursprungsvertrags für eine weitere lange Laufzeit auf.

Thorsten Wachs

Rechtsanwalt

Anwaltliche Unterstützung unverzichtbar: Ich helfe in Gevelsberg und bundesweit

Sie haben einer solchen Vereinbarung über SSL-Basic zugestimmt, ohne dass Sie die Konsequenzen kannten? Verzagen Sie nicht! Viele Kunden in Gevelsberg und bundesweit nehmen diese Tatsache hin, diesen Fehler sollten Sie meiden. Als Rechtsanwaltskanzlei habe ich mich auf die Tricks von Online-Dienstleistern spezialisiert: In der Praxis erweist sich, dass eine extra Vereinbarung über die Integration von SSL-Basic mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Die Unternehmen verstoßen auf vielfältige Weise gegen geltende Gesetze, sie klären die Kunden zum Beispiel nicht ausreichend auf. Die konkreten Einzelfälle unterscheiden sich, deswegen begutachte ich jede Vereinbarung über SSL-Basic in Gevelsberg und bundesweit gründlich und gehen mit einer individuell maßgeschneiderten Strategie dagegen vor.

Gleiches gilt auch für weitere Folgeverträge wie beispielsweise Folgevertrag „QR-Code“, Folgevertrag „Redesign“, Folgevertrag „YourRate Display“, Folgevertrag „Content Management System”, Folgevertrag “Facebook Fanpage”, Folgevertrag “Google My Business”, Folgevertrag “Neugestaltung” oder Folgevertrag “Entgeltreduzierung”.

Kundenstimmen

Bin sehr zufrieden mit dem Herrn Wachs. Er ist sehr gut vorbereitet zum Verhandlungstermin gegen die Euroweb erschienen, im Gegensatz zum RA der Euroweb … GmbH. Da fällt es einem nicht schwer ihn weiter zu empfehlen.

– Musikverlag Mook

Herr Wachs hat uns schon mehrmals bei verschiedenen Rechtsstreitigkeiten vertreten und wir waren jedes Mal sehr zufrieden mit seiner Arbeit.

– S. Rennes

Ich bin mehr als Zufrieden mit der erbrachten Leistung von Herrn Wachs und der Erfolg gibt mir Recht. Ich habe mich sehr gut Aufgehoben Gefühlt,dafür nochmal herzlichen Dank.

– Britta Franke

Schnelle Hilfe von Rechtsanwalt Wachs. Für den Erstkontakt fallen für Sie bei mir keine Kosten an.